- verkuppeln
-
* * *
ver|kụp|peln 〈V. tr.〉1. etwas \verkuppeln beweglich od. lösbar verbinden2. 〈fig.〉 jmdn. mit jmdn. \verkuppeln jmdn. mit jmdm. zusammenbringen mit dem Ziel, dass beide ein Paar werden● ich lasse mich nicht gegen meinen Willen \verkuppeln [<mhd. kuppeln, koppeln „an die Koppel legen, binden, fesseln“]* * *
ver|kụp|peln <sw. V.; hat:Waggons v.2. (im Hinblick auf eine Liebesbeziehung, Ehe) zusammenbringen:sie will die beiden v.;er hat seine Tochter mit einem/an einen reichen Mann verkuppelt.* * *
ver|kụp|peln <sw. V.; hat: 1. (selten) ↑kuppeln (1 a): Waggons v. 2. zwei Menschen im Hinblick auf eine Liebesbeziehung, Ehe zusammenführen, zusammenbringen: sie will die beiden v.; er hat seine Tochter mit einem/an einen reichen Mann verkuppelt; Das sind Mädchen, die telefonisch verkuppelt (für Sex gegen Bezahlung angeboten) werden, an Geschäftsleute (Kinski, Erdbeermund 198); Ü wo der Rechner eine Deckung zwischen Angebot und Nachfrage entdeckt, spuckt er auf der Stelle eine Karte aus, mit deren Hilfe sich Verkäufer und Käufer v. lassen (ADAC-Motorwelt 3, 1983, 33).
Universal-Lexikon. 2012.